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LawGit Spiegel 6a43a378e9 BGBl. 1960 I S. 93 · Änderung · Fremdrenten- und Auslandsrenten-Neuregelungsgesetz - FANG
Fundstelle: BGBl. 1960 I S. 93
Inkrafttreten: 1960-03-03
Quelle: offenegesetze
Parser: llm

Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet.
Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md.
Verkündung: 1960-03-03

BGBl-Id: bgbl1-1960-9-1
1970-01-01 01:07:59 +00:00

2.9 KiB

Stellen dieser Station

  • § 18: Neue Vorschriften zur Nachversicherung von Personen, die vor dem 9. Mai 1945 aus dem deutschen öffentlichen Dienst ausgeschieden sind.
  • § 19: Neue Vorschriften zur Nachversicherung von Personen, die vor dem 9. Mai 1945 im Gebiet der sowjetischen Besatzungszone oder im sowjetischen Sektor von Berlin oder in den unter fremder Verwaltung stehenden deutschen Ostgebieten beschäftigt waren.
  • § 20: Änderungen am Allgemeinen Kriegsfolgengesetz, insbesondere Ergänzungen zu § 99 und Streichungen in § 110.
  • § 21: Neue Vorschriften zur Nachversicherung von Angestellten, die vor dem 9. Mai 1945 im Dienst des Deutschen Reichs standen und für die ein Versorgungsstock vorhanden war.
  • § 22: Neue Vorschriften zur Nachversicherung von Personen, die am 1. September 1939 Angehörige des ausländischen öffentlichen Dienstes waren und danach in der deutschen Wehrmacht oder Verwaltung tätig waren.
  • § 23: Neue Vorschriften zur Nachversicherung von ausländischen Arbeitskräften, die während des Krieges im Gebiet des Deutschen Reichs beschäftigt waren.
  • § 1 Abs. 1: Keine Leistungen auf Grund der Satzung der früheren Eigenunfallversicherung der NSDAP und für Unfälle bei nationalsozialistischer Tätigkeit.
  • § 1 Abs. 2: Leistungen für Arbeitsunfälle vor dem 8. Mai 1945 werden von der Bundesausführungsbehörde für Unfallversicherung gewährt.
  • § 2: Nachprüfung von Leistungen wegen Arbeitsunfälle nach dem 8. Mai 1945 bis zum 31. Dezember 1961.
  • § 3: Anwendung von §§ 1 bis 13 des Fremdrentengesetzes auf bestimmte Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten.
  • § 4: Anwendung von Art. 2 § 1 des Angestellten- und Knappschaftsrentenversicherungs-Neuregelungsgesetzes auf bestimmte Zeiten.
  • § 5: Anwendung des Gesetzes auf Versicherungsfälle, die vor dem Inkrafttreten eingetreten sind.
  • § 6: Feststellung und Umstellung von Renten für Versicherungsfälle zwischen dem 31. Dezember 1956 und dem 1. Januar 1959.
  • § 7: Mindestgarantie für Renten nach Anwendung der Kürzungs- und Ruhensvorschriften.
  • § 8: Entsprechende Anwendung von §§ 6 und 7 für Versicherungsfälle, die vor dem 1. Januar 1959 eingetreten sind.
  • § 9: Bestimmungen für umgestellte Renten bei Aufenthalt außerhalb des Geltungsbereichs.
  • § 10: Nachprüfung von Leistungen für bestimmte Zeiten bis zum 31. Dezember 1961.
  • § 11: Fortzahlung von Renten, die nach Feststellung niedriger sind.
  • § 12: Anrechnung von Vorschüssen auf Renten.
  • § 13: Anwendung von Art. 2 § 42, 41 und 11 der Rentenversicherungs-Neuregelungsgesetze auf bestimmte Zeiten.
  • § 14: Bestimmungen für Hinterbliebenenansprüche von Umsiedlern.
  • § 15: Nichtanwendung von § 16 des Fremdrentengesetzes für bestimmte Personen.
  • § 16: Erstattung von Leistungen der knappschaftlichen Rentenversicherung.
  • § 17: Anwendung des Gesetzes für Versicherungsfälle in Berlin zwischen dem 1. Januar 1957 und dem 31. Dezember 1958.