Fundstelle: BGBl. 1959 I S. 187
Inkrafttreten: 1959-07-01 (für Erwerbe, für welche die Steuerschuld nach dem 30. Juni 1958 entstanden ist oder entsteht); 1949-01-01 (für mehrere Erwerbe, die nach § 13 zusammengerechnet werden, wenn die Steuerschuld für sämtliche Erwerbe nach dem 31. Dezember 1948 entstanden ist oder entsteht)
Quelle: offenegesetze
Parser: llm
Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet.
Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md.
Verkündung: 1959-04-04
BGBl-Id: bgbl1-1959-13-2