Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 2324 Inkrafttreten: 1994-09-23 Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1994-09-22 BGBl-Id: bgbl1-1994-61-3
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Stellen dieser Station
- § 2 Abs. 1: Ersetzt 'die Verwaltung für Post- und Fernmeldewesen' durch 'das Bundesministerium für Post und Telekommunikation oder eine ihm nachgeordnete Behörde'
- § 2 Abs. 1 Buchstabe a: Ersetzt 'Vereinigten Wirtschaftsgebietes' durch 'Gebietes der Bundesrepublik Deutschland'
- § 3 Abs. 1: Ersetzt 'die Verwaltung für Post- und Fernmeldewesen' durch 'das Bundesministerium für Post und Telekommunikation'
- § 3 Abs. 3: Ersetzt 'der Verwaltung für das Post- und Fernmeldewesen' durch 'des Bundesministeriums für Post und Telekommunikation'
- § 4 Abs. 1: Ersetzt 'Wohnsitz' durch 'Betriebsort des Hochfrequenzgerätes oder an die für den Sitz' und 'Oberpostdirektion' durch 'Außenstelle des Bundesamtes für Post und Telekommunikation'
- § 6: Ersetzt 'von der Verwaltung für das Post- und Fernmeldewesen' durch 'vom Bundesministerium für Post und Telekommunikation oder einer ihm nachgeordneten Behörde'