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LawGit Spiegel b4e62b7372 BGBl. 1994 I S. 2324 · Änderung · Gesetz zur Bewertung eines land- oder forstwirtschaftlichen Betriebes beim Zugewinnausgleich
Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 2324
Inkrafttreten: 1994-09-23
Quelle: offenegesetze
Parser: llm

Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet.
Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md.
Verkündung: 1994-09-22

BGBl-Id: bgbl1-1994-61-3
1994-09-22 12:00:00 +00:00

951 B

Stellen dieser Station

  • § 2 Abs. 1: Ersetzt 'die Verwaltung für Post- und Fernmeldewesen' durch 'das Bundesministerium für Post und Telekommunikation oder eine ihm nachgeordnete Behörde'
  • § 2 Abs. 1 Buchstabe a: Ersetzt 'Vereinigten Wirtschaftsgebietes' durch 'Gebietes der Bundesrepublik Deutschland'
  • § 3 Abs. 1: Ersetzt 'die Verwaltung für Post- und Fernmeldewesen' durch 'das Bundesministerium für Post und Telekommunikation'
  • § 3 Abs. 3: Ersetzt 'der Verwaltung für das Post- und Fernmeldewesen' durch 'des Bundesministeriums für Post und Telekommunikation'
  • § 4 Abs. 1: Ersetzt 'Wohnsitz' durch 'Betriebsort des Hochfrequenzgerätes oder an die für den Sitz' und 'Oberpostdirektion' durch 'Außenstelle des Bundesamtes für Post und Telekommunikation'
  • § 6: Ersetzt 'von der Verwaltung für das Post- und Fernmeldewesen' durch 'vom Bundesministerium für Post und Telekommunikation oder einer ihm nachgeordneten Behörde'