Fundstelle: BGBl. 1972 I S. 1617 Inkrafttreten: 1971-01-01 (§ 13 Abs. 1, §§ 14 und 15); 1972-09-03 (Rest des Gesetzes) Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1972-09-02 BGBl-Id: bgbl1-1972-94-1
1.7 KiB
1.7 KiB
Stellen dieser Station
- § 1 Abs. 1 Satz 1: Neufassung des Satzes zur Genehmigungspflicht für Neuanpflanzung von Weinreben
- § 1 Abs. 1 Satz 4: Einfügung eines neuen Satzes zur Genehmigung für spezielle Zwecke
- § 2 Abs. 1 Satz 1: Neufassung des Satzes zur Entschädigung bei Versagung der Genehmigung
- § 3 Satz 1: Neufassung des Satzes zur Erlassung von Durchführungsbestimmungen
- § 3 a: Einfügung eines neuen Paragraphen zur Meldung von Vorhaben
- § 4: Neufassung des Paragraphen zur Meldung von Faß- und Tankraum
- § 5: Streichung des Paragraphen
- § 7: Neufassung des Paragraphen zur Weiterleitung von Einzelangaben
- § 8: Streichung des Paragraphen
- § 9 Abs. 2: Neufassung des Satzes zur Aufgabe des Stabilisierungsfonds
- § 11 Abs. 1 Satz 2: Neufassung des Satzes zur Bestellung der Vorstandsmitglieder
- § 11 Abs. 1 Satz 4: Neufassung des Satzes zur Widerrufung der Bestellung
- § 11 Abs. 2 Satz 2: Einfügung eines neuen Satzes zur Weisungsbefugnis des Bundesministers
- § 12 Abs. 3 Satz 1: Neufassung des Satzes zur Überwachung des Vorstands
- § 13 Abs. 5 Satz 2 und 3: Streichung der Sätze
- § 13 Abs. 7: Neufassung des Absatzes zur Entlastung des Vorstands
- § 16 Abs. 1 Nr. 2: Einfügung eines neuen Satzes zur Erstvermarktung von Erzeugnissen
- § 17 Abs. 1: Neufassung des Absatzes zur Ordnungswidrigkeit bei ungenehmigter Anpflanzung
- § 17 Abs. 2 Nummer 1: Neufassung des Halbsatzes zur Ordnungswidrigkeit bei Verstoß gegen EU-Vorschriften
- § 17 Abs. 2 Nummer 2: Neufassung des Halbsatzes zur Ordnungswidrigkeit bei Verstoß gegen EU-Vorschriften
- § 17 Abs. 2 Nummer 2 a: Einfügung eines neuen Punktes zur Ordnungswidrigkeit bei fehlender Meldung
- § 18 Abs. 1 und 2: Ersetzung des Wortes 'Gefängnis' durch 'Freiheitsstrafe'