Fundstelle: BGBl. 1966 I S. 750 Inkrafttreten: 1967-01-01 (Artikel I, III und IV); 1967-01-01 (Artikel II und V); 1968-10-01 (Artikel I Nr. 24 Buchstabe c und Nr. 49 Buchstabe a) Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1966-12-31 BGBl-Id: bgbl1-1966-57-4
1.3 KiB
1.3 KiB
Stellen dieser Station
- § 35 Abs. 4: Neuer Satz hinzugefügt, der die Anwendung der Sätze 1 bis 3 auf andere Unfälle begründet, die einen Anspruch auf Versorgung nach § 47 begründen.
- § 47 Abs. 5: Neuer Absatz hinzugefügt, der Ersatzdienstbeschädigungen definiert, die durch Unfälle herbeigeführt wurden, die auf dem Weg zur Heilbehandlung oder zur Aufklärung des Sachverhaltes passiert sind.
- § 47 Abs. 6 Satz 2: Worte 'in gleicher Weise wie für Schädigungsfolgen' hinzugefügt.
- § 47 Abs. 7 Satz 1: Halbsatz hinzugefügt, der § 60 Abs. 1 des Bundesversorgungsgesetzes anwendbar macht.
- § 48 Abs. 1 Satz 1: Worte 'auf Antrag Heilbehandlung nach dem Bundesversorgungsgesetz' durch 'die Leistungen nach § 10 Abs. 1, §§ 11, 14, 15, 17 und 17a des Bundesversorgungsgesetzes' ersetzt.
- § 48 Abs. 1 Satz 2: Neuer Satz hinzugefügt, der § 10 Abs. 6, §§ 18 bis 18c und 24 des Bundesversorgungsgesetzes anwendbar macht.
- § 48 Abs. 2 Satz 1: Worte 'ein entsprechender Anspruch gegen einen Sozialversicherungsträger,' durch 'ein Sozialversicherungsträger zu einer entsprechenden Leistung verpflichtet ist oder ein entsprechender Anspruch' ersetzt.
- § 48 Abs. 2 Satz 2: Worte 'die Heil- oder Krankenbehandlung durch ein anderes Gesetz sichergestellt oder' hinzugefügt.