Fundstelle: BGBl. 1967 I S. 1343 Inkrafttreten: 1967-12-30 Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1967-12-29 BGBl-Id: bgbl1-1967-75-9
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Stellen dieser Station
- § 1 Abs. 1: Anpassung von Versicherten- und Hinterbliebenenrenten für Bezugszeiten ab 1. Januar 1968
- § 1 Abs. 2: Erweiterung der Anpassung auf spezielle Renten und Leistungen
- § 1 Abs. 3: Ausschluss der Anwendung auf Knappschaftssold
- § 2: Anpassung von Renten nach spezifischen Berechnungsvorschriften
- § 3: Anpassung von Renten nach Neuregelungsgesetzen
- § 4: Anpassung von übrigen Renten
- § 5: Bestimmung des Anpassungsbetrags
- § 6: Anpassung von Renten unter Berücksichtigung von Grenzwerten
- § 7: Anpassung von Leistungen nach Sozialversicherungs-Angleichungsgesetz Saar
- § 8: Anwendung der Vorschriften im Saarland
- § 9: Anpassung von Geldleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung
- § 10: Anpassung von Geldleistungen nach verdoppeltem Jahresarbeitsverdienst
- § 11: Obergrenze für den vervielfältigten Jahresarbeitsverdienst
- § 12: Mindestgrenze für die Summe von Renten und Unfallrenten