Fundstelle: BGBl. 1978 I S. 973 Inkrafttreten: 1978-07-14 (Tag nach der Verkündung) Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1978-07-13 BGBl-Id: bgbl1-1978-37-1
661 B
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Stellen dieser Station
- § 3 a: Einführung von Vorschriften für unberechtigte Kautionsfreigabe und Beihilfengewährung
- § 4: Neufassung des Abschnitts über Butterabgabe, Beihilfegewährung und Höchstverkaufspreis
- § 5: Neufassung des Abschnitts über Anerkennung der Verarbeitungsbetriebe
- § 6: Neufassung des Abschnitts über Überwachung
- § 6 a: Einführung von Vorschriften für verpflichtete Personen
- § 7 Abs. 1 Satz 1: Anpassung der Verpflichtungen bei Nichteingehalten der Vorschriften
- § 13 b: Aufhebung des Abschnitts
- § 14: Anpassung der Überschrift und des Inhalts
- § 15 Satz 1: Erweiterung der Verwendungszwecke für Butter