Fundstelle: BGBl. 1976 I S. 1601 Inkrafttreten: 1977-01-01 Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1976-06-26 BGBl-Id: bgbl1-1976-72-1
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Stellen dieser Station
- § 18 a: Neuer Paragraph zur Einziehung von Gegenständen bei Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
- § 21 Abs. 5: Neue Vorschriften für die Bekanntmachung der Auslegung des Plans
- § 22 Abs. 1: Neue Vorschriften für die Erörterung von Einwendungen und die Benachrichtigung der Beteiligten
- § 22 Abs. 1 a: Neuer Absatz zur Bestimmung des Erörterungstermins in der Bekanntmachung
- § 22 Abs. 6 Satz 4: Neue Vorschriften für die Aufnahme von Dokumenten in die Verhandlungsniederschrift
- § 25 Abs. 2: Neue Vorschriften für die schriftliche Begründung und Zustellung von Planfeststellungsbeschlüssen
- § 25 Abs. 3: Neue Vorschriften für die Benachrichtigung der Beteiligten bei anderweitigem Abschluss des Planfeststellungsverfahrens
- § 25 Abs. 8: Neuer Absatz zur öffentlichen Bekanntmachung von Zustellungen bei mehr als 300 Beteiligten
- § 29 a: Neuer Paragraph zur Beseitigung von Abfällen im Bereich der Bundeswehr
- § 30: Streichung des Paragraphen