Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 2095 Inkrafttreten: ? (Artikel 3 tritt an dem Tag in Kraft, an dem das Protokoll von 2005 zum Übereinkommen zur Bekämpfung widerrechtlicher Handlungen gegen die Sicherheit der Seeschifffahrt und das Protokoll von 2005 zum Protokoll zur Bekämpfung widerrechtlicher Handlungen gegen die Sicherheit fester Plattformen, die sich auf dem Festlandsockel befinden, für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft treten.); 2018-08-14 (Artikel 6); 2015-12-03 (Im Übrigen tritt dieses Gesetz am Tag nach der Verkündung in Kraft.) Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 2015-12-02 BGBl-Id: bgbl1-2015-47-3