Fundstelle: BGBl. 2019 I S. 357 Inkrafttreten: 2019-03-29 Quelle: offenegesetze Parser: llm-teilweise Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 2019-03-28 BGBl-Id: bgbl1-2019-9-5
1.0 KiB
1.0 KiB
BAUPG — 2019-03-28
- Titel: Gesetz über steuerliche und weitere Begleitregelungen zum Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union (Brexit-Steuerbegleitgesetz Brexit-StBG)
- Typ: Änderung
- Fundstelle: BGBl. 2019 I S. 357
- Inkrafttreten: 2019-03-29
- Blatt: https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2019/9#page=13
- Kurz: Gesetz über steuerliche und weitere Begleitregelungen zum Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union (Brexit-Steuerbegleitgesetz Brexit-StBG)
Betroffene Stellen
- § 19 Abs. 8: Erlaubnis, Anlagen im Vereinigten Königreich bis zu ihrer Fälligkeit weiter zu halten.
- § 19 Abs. 9: Zulässigkeit der Sicherung von Forderungen durch Grundpfandrechte im Vereinigten Königreich bis zum Wegfall der besicherten Forderung.
Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten nicht enthalten. Siehe HINWEIS.md.