Fundstelle: BGBl. 1955 I S. 104
Inkrafttreten: 1955-04-01; erster nach dem 27. März 1955 beginnender Lohnzahlungszeitraum (bei Lohnzahlungszeiträumen, die nicht mit dem Kalendermonat zusammenfallen)
Quelle: offenegesetze
Parser: llm
Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet.
Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md.
Verkündung: 1955-03-17
BGBl-Id: bgbl1-1955-8-7