Fundstelle: BGBl. 1955 I S. 266 Inkrafttreten: 1955-06-12 (Tag nach der Verkündung) Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1955-06-11 BGBl-Id: bgbl1-1955-16-2
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HDLKLG — 1955-06-11
- Titel: Gesetz zur Änderung des Gesetzes über gesetzliche Handelsklassen für Erzeugnisse der Landwirtschaft und Fischerei
- Typ: Änderung
- Fundstelle: BGBl. 1955 I S. 266
- Inkrafttreten: 1955-06-12 (Tag nach der Verkündung)
- Blatt: https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1955/16#page=2
- Kurz: Das Gesetz ändert das Handelsklassengesetz, indem es § 3 neu gestaltet. Dieser § 3 regelt, dass die Eigenschaften der gesetzlichen Handelsklassen als zugesichert gelten und Vereinbarungen zur Einschränkung der daraus resultierenden Gewährleistungsansprüche unwirksam sind. Die Bundesregierung kann Ausnahmen zulassen.
Betroffene Stellen
- § 3: Neufassung des § 3 mit neuen Bestimmungen zur Zusage von Eigenschaften und zur Unwirksamkeit von Ausschlussvereinbarungen
Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten nicht enthalten. Siehe HINWEIS.md.