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LawGit Spiegel c8e1f26018 BGBl. 1978 I S. 312 · Verordnung · Zweite Verordnung zur Änderung der Approbationsordnung für Ärzte
Fundstelle: BGBl. 1978 I S. 312
Inkrafttreten: 1978-02-28
Quelle: offenegesetze
Parser: llm

Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet.
Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md.
Verkündung: 1978-02-28

BGBl-Id: bgbl1-1978-11-4
1978-02-28 12:00:00 +00:00

5.1 KiB

_APPRO_2002 — 1978-02-28

  • Titel: Zweite Verordnung zur Änderung der Approbationsordnung für Ärzte
  • Typ: Verordnung
  • Fundstelle: BGBl. 1978 I S. 312
  • Inkrafttreten: 1978-02-28
  • Blatt: https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1978/11#page=12
  • Kurz: Die Verordnung ändert die Approbationsordnung für Ärzte, insbesondere bezüglich des Studiums, der Prüfungen und der praktischen Ausbildung.

Betroffene Stellen

  • Anlage 8: Neue Anlage zur Anzahl und Verteilung der Prüfungsfragen für den Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung
  • Anlage 9: Neue Anlage zur Anzahl und Verteilung der Prüfungsfragen für den Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung
  • Anlage 15: Neue Anlage zur Anzahl und Verteilung der Prüfungsfragen für den Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung
  • Anlage 16: Neue Anlage zum Prüfungsstoff für den Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung
  • Anlage 10: Neue Anlage zur Anzahl und Verteilung der Prüfungsfragen für den Dritten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung
  • Anlage 18: Neue Anlage zur Anzahl und Verteilung der Prüfungsfragen für den Dritten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung
  • Anlage 19: Neue Anlage zum Prüfungsstoff für den schriftlichen Teil des Dritten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung
  • § 3 Abs. 2: Vorlage von Nachweisen in fremdsprachiger Ausfertigung muss in beglaubigter Übersetzung erfolgen, Ausnahmen für bestimmte Diplome nach dem 20. Dezember 1976.
  • § 3 Abs. 3: Fehlzeiten in der praktischen Ausbildung werden angerechnet, maximal 8 Wochen.
  • § 3 Abs. 4: Famulatur nach bisher geltenden Vorschriften für Studierende, die die Ärztliche Vorprüfung vor März 1978 abgelegt haben.
  • § 3 Abs. 5: Neue Prüfungsregelungen für Studierende, die nach dem 1. August 1979 die Ärztliche Vorprüfung ablegen.
  • § 3 Abs. 6: Wiederholungsprüfung nach neuen Vorschriften für Studierende, die vor dem 1. August 1979 die Prüfung abgelegt, aber nicht bestanden haben.
  • § 3 Abs. 7: Regelstudienzeit und Meldungspflichten erstmalig anwendbar für Studierende, die im Sommersemester 1978 beginnen.
  • § 3 Abs. 3 Satz 4 und 5: Neue Bestimmungen für Staatsangehörige der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften.
  • § 3 Abs. 4: Neue Bestimmungen für Staatsangehörige der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften.
  • § 3 Abs. 5: Neue Bestimmungen für die Entscheidung über Anträge von Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften.
  • § 1 Abs. 1 Nr. 1: Neuer Wortlaut für die Dauer des Medizinstudiums und die praktische Ausbildung
  • § 1 Abs. 1 Nr. 4: Ersetzung des Wortes 'zwei' durch 'vier'
  • § 1 Abs. 1 Satz 3: Einfügung eines neuen Satzes zur Regelstudienzeit
  • § 1 Abs. 2: Änderung der Formulierung zur Prüfung nach Absatz 1 Nr. 5
  • § 2 Abs. 1 Satz 2: Neuer Wortlaut für die Durchführung von Unterrichtsveranstaltungen
  • § 2 Abs. 3: Neuer Wortlaut für die Nachweise der Teilnahme an praktischen Übungen und Vorlesungen
  • § 3 Abs. 1: Neuer Wortlaut für die praktische Ausbildung nach Bestehen des Zweiten Abschnittes
  • § 3 Abs. 3: Neuer Wortlaut für die Anrechnung von Fehlzeiten
  • § 5 Abs. 2 Nr. 2: Ersetzung des Wortes 'Masseuse' durch 'Masseurin'
  • § 6 Abs. 2 Nr. 4: Neuer Wortlaut für die Ausbildung in der Krankenpflege
  • § 6 Abs. 3: Einfügung des Wortes 'oder Kinderkrankenpflege'
  • § 7: Neuer Wortlaut für die Famulatur
  • § 9: Einfügung eines neuen Satzes 2 und Anpassung der nachfolgenden Sätze
  • § 10 Abs. 2, 3, 4, 5: Neuer Wortlaut für die Meldung und Zulassung zu den Prüfungen
  • § 10 Abs. 4, 5: Anpassung der Absätze 4 und 5
  • § 11: Neuer Wortlaut für die Versagung der Zulassung
  • § 12 Abs. 4: Neuer Wortlaut für die Anrechnung oder Anerkennung
  • § 14 Abs. 3 Satz 5: Streichung des Wortes 'die' und Ersetzung von 'Prüfungen' durch 'schriftlichen Prüfungen'
  • § 14 Abs. 5: Neuer Wortlaut für die Bestehensbedingungen der schriftlichen Prüfung
  • § 14 Abs. 6 Satz 2: Neuer Wortlaut für die Angaben bei der Prüfung
  • § 15 Abs. 1: Einfügung eines neuen Satzes 4
  • § 15 Abs. 3: Einfügung von neuen Sätzen 2 und 3
  • § 15 Abs. 6: Streichung von 'die Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses ausgenommen' und Einfügung von neuen Sätzen 4 und 5
  • § 16 Abs. 1 Satz 2: Neuer Wortlaut für die Durchführung des Dritten Abschnittes der Ärztlichen Prüfung
  • § 23 Abs. 1 Satz 2: Neuer Wortlaut für die Dauer der Prüfung
  • § 25: Neuer Wortlaut für den Inhalt des Ersten Abschnittes der Ärztlichen Prüfung
  • § 26 Abs. 1: Neuer Wortlaut für die Dauer und Aufteilung der Prüfung
  • § 28: Neuer Wortlaut für den Inhalt des Zweiten Abschnittes der Ärztlichen Prüfung
  • § 29 Abs. 1: Neuer Wortlaut für die Dauer und Aufteilung der Prüfung
  • § 32 Abs. 1: Neuer Wortlaut für die Dauer der Prüfung
  • § 33 Abs. 1 Satz 2: Streichung des Klammerzusatzes '(§ 3 Abs. 1)'
  • § 33 Abs. 3: Einfügung eines neuen Absatzes 3
  • § 35 Abs. 1 Nr. 2: Neuer Wortlaut für die Vorlage der Geburtsurkunde
  • § 35 Abs. 2: Neuer Wortlaut für die Vorlage von Unterlagen zur Approbation

Wortlaut

Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den vorliegenden Daten nicht enthalten. Siehe HINWEIS.md.