Fundstelle: BGBl. 1978 I S. 312 Inkrafttreten: 1978-02-28 Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1978-02-28 BGBl-Id: bgbl1-1978-11-4
5.1 KiB
5.1 KiB
_APPRO_2002 — 1978-02-28
- Titel: Zweite Verordnung zur Änderung der Approbationsordnung für Ärzte
- Typ: Verordnung
- Fundstelle: BGBl. 1978 I S. 312
- Inkrafttreten: 1978-02-28
- Blatt: https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1978/11#page=12
- Kurz: Die Verordnung ändert die Approbationsordnung für Ärzte, insbesondere bezüglich des Studiums, der Prüfungen und der praktischen Ausbildung.
Betroffene Stellen
- Anlage 8: Neue Anlage zur Anzahl und Verteilung der Prüfungsfragen für den Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung
- Anlage 9: Neue Anlage zur Anzahl und Verteilung der Prüfungsfragen für den Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung
- Anlage 15: Neue Anlage zur Anzahl und Verteilung der Prüfungsfragen für den Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung
- Anlage 16: Neue Anlage zum Prüfungsstoff für den Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung
- Anlage 10: Neue Anlage zur Anzahl und Verteilung der Prüfungsfragen für den Dritten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung
- Anlage 18: Neue Anlage zur Anzahl und Verteilung der Prüfungsfragen für den Dritten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung
- Anlage 19: Neue Anlage zum Prüfungsstoff für den schriftlichen Teil des Dritten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung
- § 3 Abs. 2: Vorlage von Nachweisen in fremdsprachiger Ausfertigung muss in beglaubigter Übersetzung erfolgen, Ausnahmen für bestimmte Diplome nach dem 20. Dezember 1976.
- § 3 Abs. 3: Fehlzeiten in der praktischen Ausbildung werden angerechnet, maximal 8 Wochen.
- § 3 Abs. 4: Famulatur nach bisher geltenden Vorschriften für Studierende, die die Ärztliche Vorprüfung vor März 1978 abgelegt haben.
- § 3 Abs. 5: Neue Prüfungsregelungen für Studierende, die nach dem 1. August 1979 die Ärztliche Vorprüfung ablegen.
- § 3 Abs. 6: Wiederholungsprüfung nach neuen Vorschriften für Studierende, die vor dem 1. August 1979 die Prüfung abgelegt, aber nicht bestanden haben.
- § 3 Abs. 7: Regelstudienzeit und Meldungspflichten erstmalig anwendbar für Studierende, die im Sommersemester 1978 beginnen.
- § 3 Abs. 3 Satz 4 und 5: Neue Bestimmungen für Staatsangehörige der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften.
- § 3 Abs. 4: Neue Bestimmungen für Staatsangehörige der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften.
- § 3 Abs. 5: Neue Bestimmungen für die Entscheidung über Anträge von Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften.
- § 1 Abs. 1 Nr. 1: Neuer Wortlaut für die Dauer des Medizinstudiums und die praktische Ausbildung
- § 1 Abs. 1 Nr. 4: Ersetzung des Wortes 'zwei' durch 'vier'
- § 1 Abs. 1 Satz 3: Einfügung eines neuen Satzes zur Regelstudienzeit
- § 1 Abs. 2: Änderung der Formulierung zur Prüfung nach Absatz 1 Nr. 5
- § 2 Abs. 1 Satz 2: Neuer Wortlaut für die Durchführung von Unterrichtsveranstaltungen
- § 2 Abs. 3: Neuer Wortlaut für die Nachweise der Teilnahme an praktischen Übungen und Vorlesungen
- § 3 Abs. 1: Neuer Wortlaut für die praktische Ausbildung nach Bestehen des Zweiten Abschnittes
- § 3 Abs. 3: Neuer Wortlaut für die Anrechnung von Fehlzeiten
- § 5 Abs. 2 Nr. 2: Ersetzung des Wortes 'Masseuse' durch 'Masseurin'
- § 6 Abs. 2 Nr. 4: Neuer Wortlaut für die Ausbildung in der Krankenpflege
- § 6 Abs. 3: Einfügung des Wortes 'oder Kinderkrankenpflege'
- § 7: Neuer Wortlaut für die Famulatur
- § 9: Einfügung eines neuen Satzes 2 und Anpassung der nachfolgenden Sätze
- § 10 Abs. 2, 3, 4, 5: Neuer Wortlaut für die Meldung und Zulassung zu den Prüfungen
- § 10 Abs. 4, 5: Anpassung der Absätze 4 und 5
- § 11: Neuer Wortlaut für die Versagung der Zulassung
- § 12 Abs. 4: Neuer Wortlaut für die Anrechnung oder Anerkennung
- § 14 Abs. 3 Satz 5: Streichung des Wortes 'die' und Ersetzung von 'Prüfungen' durch 'schriftlichen Prüfungen'
- § 14 Abs. 5: Neuer Wortlaut für die Bestehensbedingungen der schriftlichen Prüfung
- § 14 Abs. 6 Satz 2: Neuer Wortlaut für die Angaben bei der Prüfung
- § 15 Abs. 1: Einfügung eines neuen Satzes 4
- § 15 Abs. 3: Einfügung von neuen Sätzen 2 und 3
- § 15 Abs. 6: Streichung von 'die Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses ausgenommen' und Einfügung von neuen Sätzen 4 und 5
- § 16 Abs. 1 Satz 2: Neuer Wortlaut für die Durchführung des Dritten Abschnittes der Ärztlichen Prüfung
- § 23 Abs. 1 Satz 2: Neuer Wortlaut für die Dauer der Prüfung
- § 25: Neuer Wortlaut für den Inhalt des Ersten Abschnittes der Ärztlichen Prüfung
- § 26 Abs. 1: Neuer Wortlaut für die Dauer und Aufteilung der Prüfung
- § 28: Neuer Wortlaut für den Inhalt des Zweiten Abschnittes der Ärztlichen Prüfung
- § 29 Abs. 1: Neuer Wortlaut für die Dauer und Aufteilung der Prüfung
- § 32 Abs. 1: Neuer Wortlaut für die Dauer der Prüfung
- § 33 Abs. 1 Satz 2: Streichung des Klammerzusatzes '(§ 3 Abs. 1)'
- § 33 Abs. 3: Einfügung eines neuen Absatzes 3
- § 35 Abs. 1 Nr. 2: Neuer Wortlaut für die Vorlage der Geburtsurkunde
- § 35 Abs. 2: Neuer Wortlaut für die Vorlage von Unterlagen zur Approbation
Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten nicht enthalten. Siehe HINWEIS.md.