Fundstelle: BGBl. 2021 I S. 2941 Inkrafttreten: 2021-07-23 Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 2021-07-22 BGBl-Id: bgbl1-2021-46-3
763 B
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DNG — 2021-07-22
- Titel: Gesetz zur Änderung des E-Government-Gesetzes und zur Einführung des Gesetzes für die Nutzung von Daten des öffentlichen Sektors
- Typ: Änderung
- Fundstelle: BGBl. 2021 I S. 2941
- Inkrafttreten: 2021-07-23
- Blatt: https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2021/46#page=13
- Kurz: Das Gesetz ändert das E-Government-Gesetz und führt das Gesetz für die Nutzung von Daten des öffentlichen Sektors ein, insbesondere durch die Bereitstellung offener Daten und Regelungen zur Entgeltberechnung.
Betroffene Stellen
Keine einzelnen Stellen ermittelt.
Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten nicht enthalten. Siehe HINWEIS.md.