Fundstelle: BGBl. 1954 I S. 369 Inkrafttreten: 1954-12-10 (Tag nach der Verkündung) Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1954-12-09 BGBl-Id: bgbl1-1954-40-4
825 B
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ZAO — 1954-12-09
- Titel: Verordnung über die Einführung einer neuen Internationalen Zollanmeldung im Eisenbahnverkehr
- Typ: Verordnung
- Fundstelle: BGBl. 1954 I S. 369
- Inkrafttreten: 1954-12-10 (Tag nach der Verkündung)
- Blatt: https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1954/40#page=5
- Kurz: Die Verordnung führt neue Muster für die Internationale Zollanmeldung im Eisenbahnverkehr ein und ändert die Zollanweisungs-Ordnung sowie die Eisenbahn-Zollordnung entsprechend.
Betroffene Stellen
- § 3 Abs. 1: Neue Formulierung für Muster C und C1
- Muster C: Altes Muster C wird gestrichen
- Muster C1: Neues Muster C1 wird eingeführt
Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten nicht enthalten. Siehe HINWEIS.md.