Fundstelle: BGBl. 1970 I S. 1326 Inkrafttreten: 1970-10-01 Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1970-09-23 BGBl-Id: bgbl1-1970-89-2
890 B
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WPG — 1970-09-23
- Titel: Anordnung über die Ernennung und Entlassung der Offizieranwärter, der Sanitätsoffizier-Anwärter, der Unteroffiziere und der Mannschaften
- Typ: Sonstige
- Fundstelle: BGBl. 1970 I S. 1326
- Inkrafttreten: 1970-10-01
- Blatt: https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1970/89#page=6
- Kurz: Die Anordnung regelt die Übertragung des Rechts zur Ernennung und Entlassung von Offizieranwärtern, Sanitätsoffizier-Anwärtern, Unteroffizieren und Mannschaften auf verschiedene militärische Kommandeure und Leiter von Stammdienststellen. Sie tritt am 1. Oktober 1970 in Kraft und hebt eine frühere Anordnung auf.
Betroffene Stellen
- § 29 Abs. 5 Satz 2: Bestimmung bleibt unberührt
Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten nicht enthalten. Siehe HINWEIS.md.