Fundstelle: BGBl. 1968 I S. 1297 Inkrafttreten: 1968-12-08 (Tag nach der Verkündung) Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1968-12-07 BGBl-Id: bgbl1-1968-88-1
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Stellen dieser Station
- § 5 Abs. 1: Neue Regelung für Berechtigte zum Bezug von Schülerzeitkarten
- § 5 Abs. 2: Absatz 2 wird gestrichen
- § 5 Abs. 3-9: Neuenummerierung der Absätze 3 bis 9
- § 5 Abs. 4 (neu Abs. 3): Ersetzung von 'Nr. 3' durch 'Nr. 2 Buchstabe c' und Ergänzung eines neuen Satzes
- § 5 Abs. 5 (neu Abs. 4): Ersetzung von 'sechs Monaten' durch 'einem Jahr'
- § 11 Abs. 3 Satz 1: Ersetzung der Zahl '15' durch '10'