Fundstelle: BGBl. 1968 I S. 992 Inkrafttreten: 1968-09-07 (Tag nach der Verkündung) Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1968-09-06 BGBl-Id: bgbl1-1968-61-6
710 B
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GERD — 1968-09-06
- Titel: Fünftes Gesetz zur Änderung des Wehrpflichtgesetzes
- Typ: Änderung
- Fundstelle: BGBl. 1968 I S. 992
- Inkrafttreten: 1968-09-07 (Tag nach der Verkündung)
- Blatt: https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1968/61#page=4
- Kurz: Das Gesetz ändert das Wehrpflichtgesetz und das Gesetz über den zivilen Ersatzdienst, um die Befreiungsvoraussetzungen von Wehrdienst und Ersatzdienst zu erweitern.
Betroffene Stellen
- § 10 Abs. 2: Neufassung des Absatzes 2, der Befreiungsvoraussetzungen erweitert
Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten nicht enthalten. Siehe HINWEIS.md.