Fundstelle: BGBl. 1970 I S. 1748 Inkrafttreten: 1970-12-24 (Tag nach der Verkündung) Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1970-12-23 BGBl-Id: bgbl1-1970-115-4
756 B
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GAM — 1970-12-23
- Titel: Kostenordnung für Nutzleistungen der Bundesanstalt für Materialprüfung
- Typ: Verordnung
- Fundstelle: BGBl. 1970 I S. 1748
- Inkrafttreten: 1970-12-24 (Tag nach der Verkündung)
- Blatt: https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1970/115#page=8
- Kurz: Die Verordnung regelt die Erhebung von Kosten für Nutzleistungen der Bundesanstalt für Materialprüfung, einschließlich Gebühren und Auslagen. Sie tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft und hebt die bisherige Anstaltsatzung auf.
Betroffene Stellen
Keine einzelnen Stellen ermittelt.
Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten nicht enthalten. Siehe HINWEIS.md.