Fundstelle: BGBl. 1971 I S. 453 Inkrafttreten: 1971-05-13 Quelle: offenegesetze Parser: llm-teilweise Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1971-05-13 BGBl-Id: bgbl1-1971-42-1
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Stellen dieser Station
- § 40e: Neue Vorschriften für die Anschaltung privater Fernmeldeeinrichtungen an posteigene Stromwege
- § 40f: Neue Vorschriften für das Benutzungsverhältnis bei posteigenen Stromwegen
- § 40g: Neue Vorschriften für Stromwege für Rundfunkzwecke
- § 40h: Neue Vorschriften für besonders wichtige Leitungen
- § 40i: Neue Vorschriften für Reserveleitungen
- § 41 Abs. 1: Ersetzen von 'Fernsprecheinrichtungen' durch 'Fernmeldeeinrichtungen' und 'Fernsprechteilnehmer' durch 'Teilnehmer'
- § 41 Abs. 5: Ersetzen von 'Fernsprechdienst' durch 'Fernmeldedienst' und 'Fernsprecheinrichtung' durch 'Fernmeldeeinrichtung'
- § 42: Ersetzen von 'Fernsprechgebührenvorschriften' durch 'Fernmeldegebührenvorschriften'
- § 44: Neue Vorschriften für den Auslandsverkehr
- Teil III: Umbenennung von Teil III in Teil IV
- Teil IV: Umbenennung von Teil IV in Teil V
- Teil V: Umbenennung von Teil V in Teil VI
- Teil VI: Umbenennung von Teil VI in Teil VII
- Ausführungsbestimmungen: Einfügen von Ausführungsbestimmungen in die Fernmeldeordnung