Fundstelle: BGBl. 1972 I S. 105 Inkrafttreten: 1972-01-01 Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1972-02-04 BGBl-Id: bgbl1-1972-9-1
243 B
243 B
Stellen dieser Station
- § 15: Außergewöhnlicher Verschleiß an Kleidung oder Wäsche für verschiedene Beschädigungsgruppen
- § 11 Abs. 3: Anpassung der Verordnung zur Durchführung
- § 13: Anpassung der Verordnung zur Durchführung