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LawGit Spiegel eac8c0ec70 BGBl. 1971 I S. 2092 · Änderung · Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Verkehr mit Betäubungsmitteln (Opiumgesetz)
Fundstelle: BGBl. 1971 I S. 2092
Inkrafttreten: 1971-12-25
Quelle: offenegesetze
Parser: llm

Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet.
Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md.
Verkündung: 1971-12-24

BGBl-Id: bgbl1-1971-134-5
1971-12-24 12:00:00 +00:00

1.3 KiB

BTMG_1981 — 1971-12-24

  • Titel: Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Verkehr mit Betäubungsmitteln (Opiumgesetz)
  • Typ: Änderung
  • Fundstelle: BGBl. 1971 I S. 2092
  • Inkrafttreten: 1971-12-25
  • Blatt: https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1971/134#page=16
  • Kurz: Das Gesetz ändert das Opiumgesetz, insbesondere durch Umbenennung in Betäubungsmittelgesetz und Einführung neuer Bestimmungen zur Klassifizierung und Regulierung von Betäubungsmitteln.

Betroffene Stellen

  • § 9 Abs. 4: Neue Straftatbestände für den Verkehr mit Betäubungsmitteln hinzugefügt.
  • § 9 Abs. 5: Gericht kann von Bestrafung absehen, wenn Täter Betäubungsmittel lediglich zum Eigenverbrauch in geringen Mengen besitzt oder erwirbt.
  • § 9 Abs. 6: Gegenstände, auf die sich die Straftat bezieht, können eingezogen werden.
  • § 10 a: Vorschriften des § 10 Abs. 1 Nr. 1, 6 Buchstabe a, Nr. 7, 8 und Abs. 5 gelten auch für Gegenstände, die als Betäubungsmittel ausgegeben werden.
  • § 10 b: Neue Ordnungswidrigkeiten für verschiedene Handlungen im Zusammenhang mit Betäubungsmitteln eingefügt.
  • § 11: § 11 gestrichen.
  • § 12: § 12 gestrichen.

Wortlaut

Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den vorliegenden Daten nicht enthalten. Siehe HINWEIS.md.