Fundstelle: BGBl. 1971 I S. 2092 Inkrafttreten: 1971-12-25 Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1971-12-24 BGBl-Id: bgbl1-1971-134-5
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BTMG_1981 — 1971-12-24
- Titel: Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Verkehr mit Betäubungsmitteln (Opiumgesetz)
- Typ: Änderung
- Fundstelle: BGBl. 1971 I S. 2092
- Inkrafttreten: 1971-12-25
- Blatt: https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1971/134#page=16
- Kurz: Das Gesetz ändert das Opiumgesetz, insbesondere durch Umbenennung in Betäubungsmittelgesetz und Einführung neuer Bestimmungen zur Klassifizierung und Regulierung von Betäubungsmitteln.
Betroffene Stellen
- § 9 Abs. 4: Neue Straftatbestände für den Verkehr mit Betäubungsmitteln hinzugefügt.
- § 9 Abs. 5: Gericht kann von Bestrafung absehen, wenn Täter Betäubungsmittel lediglich zum Eigenverbrauch in geringen Mengen besitzt oder erwirbt.
- § 9 Abs. 6: Gegenstände, auf die sich die Straftat bezieht, können eingezogen werden.
- § 10 a: Vorschriften des § 10 Abs. 1 Nr. 1, 6 Buchstabe a, Nr. 7, 8 und Abs. 5 gelten auch für Gegenstände, die als Betäubungsmittel ausgegeben werden.
- § 10 b: Neue Ordnungswidrigkeiten für verschiedene Handlungen im Zusammenhang mit Betäubungsmitteln eingefügt.
- § 11: § 11 gestrichen.
- § 12: § 12 gestrichen.
Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten nicht enthalten. Siehe HINWEIS.md.