Fundstelle: BGBl. 1970 I S. 1876 Inkrafttreten: 1971-01-01 (Tag nach der Verkündung) Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1970-12-31 BGBl-Id: bgbl1-1970-119-3
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Stellen dieser Station
- § 2 Nr. 3: Neue Fassung für die Erhebung über den Anbau von Zwischenfrüchten
- § 3 Abs. 1: Neue Fassung für die Bodennutzungsvorerhebung
- § 5 Abs. 1 und 2: Neue Fassung für die Bodennutzungsnacherhebung
- § 6 Abs. 1: Ersetzung des Wortes 'Februar' durch 'März'
- § 6 Abs. 3: Neue Fassung für die Auskunftspflicht bei Gemüse- und Erdbeeranbau
- § 7: Neue Fassung für die Gemüsehaupterhebung