Fundstelle: BGBl. 1971 I S. 827 Inkrafttreten: 1971-06-07 Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1971-06-23 BGBl-Id: bgbl1-1971-55-3
264 B
264 B
Stellen dieser Station
- § 150 Abs. 2: Die Vorschrift ist mit Artikel 20 des Grundgesetzes unvereinbar und nichtig, soweit sie die Anspruchsberechtigung von Verfolgten abhängig macht, die die Vertreibungsgebiete am 1. Oktober 1953 endgültig verlassen haben.