Fundstelle: BGBl. 1970 I S. 1629 Inkrafttreten: 1971-01-01 (§ 1 Nr. 1, 2 und 5 bis 11); 1971-05-01 (§ 1 Nr. 3, 4, 12 und 13) Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1970-12-12 BGBl-Id: bgbl1-1970-111-1
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- § 10 Nr. 2: Worte 'wenn diese die Gestellung zuläßt,' gestrichen
- § 20 Abs. 1 Nr. 3: Neue Fassung: 'Art und Beschaffenheit der Ware mit der Genauigkeit, die für die beantragte Zollbehandlung erforderlich ist,'
- § 46 Abs. 1: In Satz 3 Worte 'nach § 48' durch 'in dem in § 47 Abs. 1 Nr. 4 und § 48 Abs. 4 Satz 2 bezeichneten Rahmen' ersetzt; Satz 4 neu: 'Die in § 47 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 bezeichneten Gegenstände ausgenommen Parfüms und Toilettenwasser in angebrochenen Packungen sind kein Reisegerät.'
- § 47: Neue Fassung des gesamten § 47
- § 48: Neue Fassung des gesamten § 48
- § 61 Abs. 5 und 6: Neue Fassung der Absätze 5 und 6
- § 62 Abs. 2: In Satz 1 Worte 'Fischmeisters der Insel' durch 'Zollamts' ersetzt; Satz 2 neu: '§ 61 Abs. 9 gilt sinngemäß.'
- § 80 Abs. 2: In Nummer 4 Worte 'der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft' eingefügt; Nummer 5 gestrichen
- § 89 Abs. 3 Nr. 3: Worte 'der Lagerstätten, die für die einzelnen offenen Zollager verwendet werden sollen,' durch 'der für die Zollgutlagerung vorgesehenen Räume und Flächen' ersetzt
- § 90: Neuer Satz in Absatz 1; Absatz 2 neu: 'Die Zollanmeldung ist abweichend von § 20 Abs. 3 in drei Stücken abzugeben; im Falle des Absatzes 1 Satz 2 sind zwei Durchschriften oder andere Vervielfältigungen der Rechnung beizufügen. Bei Lagerung in einem offenen Zollager erhält der Zollbeteiligte zwei mit dem Abfertigungsvermerk versehene Stücke der Zollanmeldung zur unverzüglichen Vorlage bei der Lagerzollstelle zurück.'
- § 94: Absatz 2 neu; Absatz 4: Worte 'oder zur Abfertigung zum Zollgutversand gestellt' und letzter Satz gestrichen
- § 95 Abs. 3: Neue Fassung: 'Das Zollgut ist nach Weisung der Lagerzollstelle vom Lager abzumelden.'
- § 135 Abs. 3 Satz 3, Abs. 4 Nr. 4 und Abs. 5 Satz 1 und § 145 Abs. 3 Satz 3: In den Klammerzusätzen '§ 48 Abs. 9 Satz 2' durch '§ 48 Abs. 6 Satz 2' ersetzt
- Anlage 4 a: In Klammerzusätzen 'Abs. 3' durch 'Abs. 4 Nr. 1' ersetzt