Fundstelle: BGBl. 1957 I S. 172 Inkrafttreten: 1957-03-15 (Tag nach der Verkündung) Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1957-03-14 BGBl-Id: bgbl1-1957-6-3
871 B
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ZUGG — 1957-03-14
- Titel: Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb, des Gesetzes über das Zugabewesen und des Rabattgesetzes
- Typ: Änderung
- Fundstelle: BGBl. 1957 I S. 172
- Inkrafttreten: 1957-03-15 (Tag nach der Verkündung)
- Blatt: https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1957/6#page=8
- Kurz: Das Gesetz führt Einigungsstellen ein, die bei Wettbewerbsstreitigkeiten tätig werden können. Es ändert auch das Zugabewesen- und Rabattgesetz, um Einigungsstellen bei entsprechenden Rechtsstreitigkeiten zuzulassen.
Betroffene Stellen
- § 2: Erlaubnis, Einigungsstellen auch bei Rechtsstreitigkeiten aus der Verordnung zum Schutze der Wirtschaft zu rufen
Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten nicht enthalten. Siehe HINWEIS.md.