Fundstelle: BGBl. 1963 I S. 687 Inkrafttreten: 1963-08-21 (Tag nach der Verkündung) Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1963-08-20 BGBl-Id: bgbl1-1963-51-3
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Stellen dieser Station
- § 1: Letzer Satz gestrichen
- § 5 a: Neuer Abschnitt zur Befreiung kleinerer Versicherungsvereine
- § 5 b: Neuer Abschnitt zur Befreiung von Berufsverbänden ohne öffentlich-rechtlichen Charakter
- § 9: Neue Fassungen für Absatz 1 Ziff. 1 und Absatz 2
- Hinweis vor § 12: Zahl 22 durch 21 ersetzt
- § 12: Neuer Absatz 2 zur Anwendung bei steuerpflichtigen Unternehmen
- Hinweis vor § 13: Hinweis gestrichen
- § 13: Neue Fassung zur Anwendung ab 1. Januar 1963
- § 14: Neue Fassung zur Anwendung im Land Berlin