Fundstelle: BGBl. 1954 I S. 269 Inkrafttreten: 1954-09-17 (Tag nach der Verkündung) Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1954-09-16 BGBl-Id: bgbl1-1954-29-1
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- § 4a: Einfügung eines neuen Paragraphen, der die Geltung der Verordnung im Land Berlin ausschließt.
- Anlage zu § 1, § 9 Abs. 1: Einfügung eines neuen Satzes, der die Bestellung des Nachfolgers für die restliche Amtszeit regelt.
- Anlage zu § 1, § 11 Abs. 3: Neufassung des Absatzes, der die Amtszeit des Vorsitzenden und seines Stellvertreters auf zwei Jahre festlegt.