Fundstelle: BGBl. 1961 I Nr. 49 Inkrafttreten: 1961-07-16 (Tag nach der Verkündung) Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1961-07-15 BGBl-Id: bgbl1-1961-49-2
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Stellen dieser Station
- § 59 Abs. 1: Änderung der Vorschriften zur Einziehung von Bundesstraßen
- § 5: Erhöhung des Betrags von 9000 auf 50000 und Einführung neuer Absätze 3 und 3a
- § 5a: Einführung von Zuwendungen für fremde Träger der Straßenbaulast
- § 6 Abs. 1a: Neue Vorschriften für den Wechsel des Trägers der Straßenbaulast
- § 7 Abs. 2a: Neue Vorschriften für die Herstellung von Ersatzwegen
- § 8 Abs. 4a: Neue Vorschriften für den Ersatz von Zufahrten
- § 8 Abs. 5: Anpassung der Vorschriften für Haltestellenbuchten
- § 9 Abs. 4 Satz 1: Neue Fassung für geplante Bundesfernstraßen
- § 9 Abs. 8: Neue Fassung für Ausnahmen von den Vorschriften
- § 9 Abs. 9 und 10: Neue Vorschriften für Entschädigungen bei baulicher Nutzung