Fundstelle: BGBl. 1962 I S. 537 Inkrafttreten: 1962-08-08 Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1962-08-07 BGBl-Id: bgbl1-1962-31-3
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Stellen dieser Station
- § 42: Vorschriften für die Eintragung von vor dem Inkrafttreten des Gesetzes zugelassenen Steuerberatern und Helfern in Steuersachen
- § 43: Vorschriften für bestehende Steuerberatungsgesellschaften
- § 44: Vorschriften für Gesellschaften und Personenvereinigungen, die vor dem Inkrafttreten des Gesetzes tätig waren
- § 45: Vorschriften für bestehende auswärtige Geschäftsstellen
- § 46: Anwendung der Verordnung im Land Berlin