Fundstelle: BGBl. 1963 I S. 785 Inkrafttreten: 1963-11-17 (Tag nach der Verkündung) Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1963-11-16 BGBl-Id: bgbl1-1963-61-1
766 B
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STANPG — 1963-11-16
- Titel: Verordnung zur Durchführung des § 7 Abs. 3 des Steueranpassungsgesetzes
- Typ: Verordnung
- Fundstelle: BGBl. 1963 I S. 785
- Inkrafttreten: 1963-11-17 (Tag nach der Verkündung)
- Blatt: https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1963/61#page=1
- Kurz: Die Verordnung regelt die Durchführung des § 7 Abs. 3 des Steueranpassungsgesetzes, insbesondere die Aufteilung von rückständigen Steuerschulden und Vorauszahlungen bei zusammenveranlagten Personen.
Betroffene Stellen
- § 7 Abs. 3: Durchführung der Vorschriften zur Aufteilung von Steuerschulden
Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten nicht enthalten. Siehe HINWEIS.md.