Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 162 Inkrafttreten: 1965-03-31; 1964-09-01 (Artikel 9); 1965-03-31 (Artikel 3 tritt außer Kraft) Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1965-03-31 BGBl-Id: bgbl1-1965-11-4
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- § 9 Abs. 3: Neufassung des Absatzes 3, der Schutzbereichbehörden als Wehrbezirksverwaltungen definiert und die Möglichkeit der Übertragung von Aufgaben auf Standortverwaltungen durch den Bundesminister der Verteidigung vorsieht.