Fundstelle: BGBl. 1958 I S. 741 Inkrafttreten: 1958-11-27 Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1958-11-21 BGBl-Id: bgbl1-1958-40-1
270 B
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Stellen dieser Station
- § 3: Neue Regelung zur Befreiung von der Gestellung
- § 6 Abs. 3 Satz 3: Neue Regelung zur Gleichstellung von Staatsbehörden
- § 11 Abs. 3: Neue Regelung zur Sachhaftung bei fehlerhafter Auslieferung von gestellungs-pflichtigen Sendungen