Fundstelle: BGBl. 1964 I Nr. 25 Inkrafttreten: 1964-05-27 (Tag nach der Verkündung) Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1964-05-26 BGBl-Id: bgbl1-1964-25-1
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Stellen dieser Station
- § 3: Definition von schweren Ölen
- § 4: Nachweis der Herstellung aus Kohle
- § 5 Abs. 2: Definition von Bearbeitung
- § 5 Abs. 3 Nr. 5: Eingefügter Text
- § 6: Definition von Teilen des Herstellungsbetriebs
- § 1 Abs. 2 Sätze 2 und 3: Sätze gestrichen
- § 9 Abs. 1 Satz 2: Worte gestrichen, neuer Satz 3 eingefügt
- § 9 Abs. 2: Angabe gestrichen
- § 9 Abs. 5 Nr. 2: Zweiter Satz eingefügt
- § 10 Abs. 1 und 2: Worte ersetzt
- § 14 Abs. 2: Worte ersetzt
- § 17: Absätze neu nummeriert, neuer Absatz 1 eingefügt, Absatz 3 neu formuliert
- § 18 Abs. 1: Wort ersetzt