Fundstelle: BGBl. 1964 I S. 551 Inkrafttreten: 1964-07-31 Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1964-07-31 BGBl-Id: bgbl1-1964-39-8
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§ 18
Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt nicht vor. Station: 1964-07-31 — Gesetz zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes (6. Änderung) Fundstelle: BGBl. 1964 I S. 551
§ 18 Abs. 1: Hinter den Worten 'der Berliner Industriebank Aktiengesellschaft' werden die Worte 'oder der Deutschen Industriebank, Berlin,' eingefügt.
§ 18 Abs. 2 Nr. 1: Die Jahreszahl '1965' wird durch die Jahreszahl '1970' ersetzt.
§ 18 Abs. 3 Sätze 1 und 3: Die Worte 'Die Berliner Industriebank Aktiengesellschaft hat' werden jeweils durch die Worte 'Die Berliner Industriebank Aktiengesellschaft und die Deutsche Industriebank, Berlin, haben' ersetzt.
§ 18 Abs. 3 Satz 4: Die Worte 'so kann die Berliner Industriebank Aktiengesellschaft' werden durch die Worte 'so können die Berliner Industriebank Aktiengesellschaft und die Deutsche Industriebank, Berlin,' ersetzt.
§ 18 Abs. 4 Satz 2: Hinter den Worten 'der Berliner Industriebank Aktiengesellschaft' werden die Worte 'oder der Deutschen Industriebank, Berlin,' eingefügt.