Fundstelle: BGBl. 1949 I S. 33 Inkrafttreten: Tag nach der Verkündung Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1949-12-20 BGBl-Id: bgbl1-1949-7-1
776 B
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MARKENV_2004 — 1949-12-20
- Titel: Verordnung zur Anpassung der Verordnung über die internationale Registrierung von Fabrik- oder Handelsmarken
- Typ: Verordnung
- Fundstelle: BGBl. 1949 I S. 33
- Inkrafttreten: Tag nach der Verkündung
- Blatt: https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1949/7#page=1
- Kurz: Die Verordnung passt die Vorschriften zur internationalen Registrierung von Marken an, insbesondere bezüglich der Bekanntmachung und der Widerspruchsfrist.
Betroffene Stellen
- § 1a: Einführung neuer Vorschriften zur Bekanntmachung und Widerspruchsfrist für internationale Marken.
Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten nicht enthalten. Siehe HINWEIS.md.