Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 823 Inkrafttreten: 1965-08-19 Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1965-08-19 BGBl-Id: bgbl1-1965-39-6
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LSTDV — 1965-08-19
- Titel: Verordnung zur Änderung der Dritten, Fünften, Sechsten, Neunten, Zehnten, Vierzehnten, Sechzehnten und Siebzehnten Verordnung zur Durchführung des Feststellungsgesetzes
- Typ: Änderung
- Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 823
- Inkrafttreten: 1965-08-19
- Blatt: https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1965/39#page=825
- Kurz: Die Verordnung ändert mehrere Verordnungen zur Durchführung des Feststellungsgesetzes, um die Regelungen an die aktuelle rechtliche Situation anzupassen.
Betroffene Stellen
- § 2 Abs. 3 Ziff. 2 Buchst. a: Eingefügt: 'jeweils in der bis zum 30. Juni 1965 geltenden Fassung'
- § 2 Abs. 3 Ziff. 2 Buchst. b: Neuer Buchstabe b hinzugefügt
- § 2 Abs. 3 Ziff. 2 Buchst. c: Bisheriger Buchstabe b wird zu Buchstabe c
- § 2 Abs. 4: Worte '36 Abs. 2,' gestrichen
- § 6 Ziff. 7: Neue Formulierung für Abfindungen wegen Entlassung
- § 6 Ziff. 13: Neue Formulierung für Entschädigungen auf Grund des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes
- § 6 Ziff. 17: Neue Formulierung für Leistungen auf Grund des Bundeskindergeldgesetzes
- § 6 Ziff. 22: Neue Formulierung für Stipendien zur Förderung der Forschung oder Ausbildung
- § 6 Ziff. 23: Neue Formulierung für Bergmannsprämien
Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten nicht enthalten. Siehe HINWEIS.md.