Fundstelle: BGBl. 1960 I S. 1078 Inkrafttreten: 1960-12-31 Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1960-12-30 BGBl-Id: bgbl1-1960-71-2
731 B
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LBG — 1960-12-30
- Titel: Gesetz zur Änderung von Vorschriften auf dem Gebiet der Landbeschaffung (Zweites Änderungsgesetz LBG)
- Typ: Änderung
- Fundstelle: BGBl. 1960 I S. 1078
- Inkrafttreten: 1960-12-31
- Blatt: https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1960/71#page=2
- Kurz: Das Gesetz fügt dem Landbeschaffungsgesetz einen neuen Paragraphen hinzu, der die Bestellung eines Vertreters durch das Vormundschaftsgericht regelt. Es ändert auch ein Ergänzungsgesetz, um Fristen zu verlängern.
Betroffene Stellen
- § 29: Einfügung von § 29a
Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten nicht enthalten. Siehe HINWEIS.md.