Fundstelle: BGBl. 1964 I S. 1098 Inkrafttreten: 1965-01-01 (Tag nach der Verkündung) Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1964-12-31 BGBl-Id: bgbl1-1964-63-13
799 B
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LAG — 1964-12-31
- Titel: Neunzehnte Verordnung zur Durchführung des Feststellungsgesetzes (19. FeststellungsDV)
- Typ: Verordnung
- Fundstelle: BGBl. 1964 I S. 1098
- Inkrafttreten: 1965-01-01 (Tag nach der Verkündung)
- Blatt: https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1964/63#page=34
- Kurz: Die Verordnung regelt die Ermittlung von Ersatzeinheitswerten für landwirtschaftliche Saatzuchtbetriebe, insbesondere die Bemessungsgrundlage, die Bewertungssätze und die Abschläge. Sie tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Betroffene Stellen
- Art. VI: Anwendung im Land Berlin
- § 15: Anwendung im Land Berlin
Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten nicht enthalten. Siehe HINWEIS.md.