Fundstelle: BGBl. 1964 I S. 633 Inkrafttreten: 1964-08-22 Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1964-08-22 BGBl-Id: bgbl1-1964-44-6
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- § 2 Abs. 1 Satz 2: Erweiterung der Altersgrenze für Kinder, die ein freiwilliges soziales Jahr leisten oder wegen Gebrechen nicht selbst unterhaltsfähig sind.