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LawGit Spiegel 4798f1c7d8 BGBl. 1950 I S. 353 · Erlass · Gesetz über eine vorübergehende Erweiterung der Geschäfte der Hypotheken- und Schiffspfandbriefbanken
Fundstelle: BGBl. 1950 I S. 353
Inkrafttreten: 1950-08-08 (Tag nach der Verkündung)
Quelle: offenegesetze
Parser: llm

Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet.
Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md.
Verkündung: 1950-08-07

BGBl-Id: bgbl1-1950-33-4
1970-01-01 00:09:43 +00:00

589 B

Stellen dieser Station

  • § 5: Erlaubnis zur Aufnahme von Darlehen bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau und anderen Kapitalsammelstellen
  • § 7: Erlaubnis zur Ausgabe von Hypothekenpfandbriefen, Schuldverschreibungen und Schiffspfandbriefen
  • § 41 Abs. 2: Erlaubnis zur Ausgabe von Hypothekenpfandbriefen, Schuldverschreibungen und Schiffspfandbriefen
  • § 46 Abs. 2 und 3: Erlaubnis zur Ausgabe von Hypothekenpfandbriefen, Schuldverschreibungen und Schiffspfandbriefen
  • § 48 Abs. 1: Erlaubnis zur Ausgabe von Hypothekenpfandbriefen, Schuldverschreibungen und Schiffspfandbriefen