Fundstelle: BGBl. 1954 I S. 503 Inkrafttreten: 1954-12-29 (Tag nach der Verkündung) Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1954-12-28 BGBl-Id: bgbl1-1954-44-3
821 B
821 B
Stellen dieser Station
- § 8 Abs. 1: Ersetzung von 'erhebliche wirtschaftliche Nachteile für den Mieter' durch 'für den Mieter eine erhebliche Gefährdung seiner derzeitigen wirtschaftlichen Lebensgrundlage'
- § 10 Abs. 1: Ersetzung von 'erhebliche wirtschaftliche Nachteile' durch 'eine erhebliche Gefährdung seiner derzeitigen wirtschaftlichen Lebensgrundlage'
- § 10 Abs. 1 Nr. 1: Ersetzung von 'zu zumutbaren Bedingungen einen wirtschaftlich im wesentlichen gleichwertigen Ersatz' durch 'einen zumutbaren Ersatz'
- § 20 Satz 2: Neue Fassung: 'Eine entgegenstehende Vereinbarung ist unwirksam, wenn sie vor dem 1. Januar 1955 getroffen ist und wenn die Zeit, für die das Mietverhältnis eingegangen ist, vor dem 1. Januar 1956 abläuft.'
- § 22: Ersetzung von '31. Dezember 1954' durch '31. Dezember 1955'