Fundstelle: BGBl. 1964 I Nr. 21 Inkrafttreten: 1964-05-07 (Tag nach der Verkündung) Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1964-05-06 BGBl-Id: bgbl1-1964-21-3
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FVG_1971 — 1964-05-06
- Titel: Hinweis auf Verkündungen im Bundesanzeiger
- Typ: Änderung
- Fundstelle: BGBl. 1964 I Nr. 21
- Inkrafttreten: 1964-05-07 (Tag nach der Verkündung)
- Blatt: https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1964/21#page=2
- Kurz: Das Gesetz ändert das Finanzverwaltungsgesetz und tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Es regelt die Zuständigkeit der obersten Landesbehörde zur Genehmigung von Hilfeleistungen in Steuersachen.
Betroffene Stellen
- § 107a Abs. 5: Neufassung des Absatzes 5, der die Zuständigkeit der obersten Landesbehörde zur Genehmigung von Hilfeleistungen in Steuersachen regelt.
Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten nicht enthalten. Siehe HINWEIS.md.