Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 1741 Inkrafttreten: 1961-08-06; 1962-01-01 (Neufassung des § 5 Abs. 2 und des § 8 Abs. 3) Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1961-09-28 BGBl-Id: bgbl1-1961-77-1
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Stellen dieser Station
- § 5 Abs. 2: Neufassung des Absatzes 2
- § 8 Abs. 3: Neufassung des Absatzes 3
- § 8: Neue Vorschriften zur Sondernutzung von Bundesfernstraßen eingeführt.
- § 9: Neue Vorschriften zur Errichtung von Bauanlagen an Bundesfernstraßen eingeführt.
- § 9a: Neue Vorschriften zur Veränderungssperre eingeführt.
- § 10: Neue Vorschriften zum Schutz von Schutzwaldungen an Bundesfernstraßen eingeführt.
- § 11: Neue Vorschriften zu Schutzmaßnahmen an Bundesfernstraßen eingeführt.
- § 12: Neue Vorschriften zu Kreuzungen und Einmündungen öffentlicher Straßen in Bundesfernstraßen eingeführt.
- § 13: Neue Vorschriften zur Unterhaltung von Kreuzungsanlagen eingeführt.
- § 14: Neue Vorschriften zu Umleitungen bei Sperrungen von Bundesfernstraßen eingeführt.
- § 15: Neue Vorschriften zu Betrieben an Bundesautobahnen eingeführt.