Fundstelle: BGBl. 1962 I S. 423 Inkrafttreten: 1962-07-01 Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1962-06-27 BGBl-Id: bgbl1-1962-22-3
747 B
747 B
DRIG — 1962-06-27
- Titel: Verordnung über das allgemeine Dienstalter der Richter in besonderen Fällen
- Typ: Verordnung
- Fundstelle: BGBl. 1962 I S. 423
- Inkrafttreten: 1962-07-01
- Blatt: https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1962/22#page=3
- Kurz: Die Verordnung regelt das allgemeine Dienstalter von Richtern, die durch NS-Verfolgung oder den Krieg geschädigt wurden, und stellt sicher, dass diese Richter fair behandelt werden.
Betroffene Stellen
- § 114: Ermächtigung zur Verordnung über das allgemeine Dienstalter der Richter in besonderen Fällen
Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten nicht enthalten. Siehe HINWEIS.md.