Fundstelle: BGBl. 1964 I S. 945 Inkrafttreten: 1964-10-01 Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1964-12-19 BGBl-Id: bgbl1-1964-61-1
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BEG — 1964-12-19
- Titel: Achte Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (Achte Ausnahmeverordnung zur StVZO)
- Typ: Verordnung
- Fundstelle: BGBl. 1964 I S. 945
- Inkrafttreten: 1964-10-01
- Blatt: https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1964/61#page=1
- Kurz: Die Verordnung regelt Ausnahmen von den Vorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, insbesondere für zulassungsfreie Anhänger im Gewerbe und in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben.
Betroffene Stellen
- § 21 a: Neue Mindestbeträge der Rente für verschiedene Gruppen und Zeiträume
- § 21 b: Neue Mindestbeträge der Rente für Verfolgte ab 65 Jahren (Frauen ab 60 Jahren)
- Anlage 1 zu § 10: Neue Besoldungsübersicht mit aktualisierten Beträgen für verschiedene Dienstgrade und Zeiträume
- Anlage zu §§ 13 und 14: Neue Besoldungsübersicht mit aktualisierten Beträgen für verschiedene Dienstgrade und Lebensalter
Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten nicht enthalten. Siehe HINWEIS.md.