Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 1937 Inkrafttreten: 1961-12-02 Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1961-12-02 BGBl-Id: bgbl1-1961-91-2
288 B
288 B
§ 79
Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt nicht vor. Station: 1961-12-02 — Allgemeine Zollordnung Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 1937
§ 79 Abs. 1: Neue pauschalierte Eingangsabgaben für Waren, die weder zum Handel noch zur gewerblichen Verwendung bestimmt sind.