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LawGit Spiegel c97bd13688 BGBl. 1965 I S. 823 · Änderung · Verordnung zur Änderung der Dritten, Fünften, Sechsten, Neunten, Zehnten, Vierzehnten, Sechzehnten und Siebzehnten Verordnung zur Durchführung des Feststellungsgesetzes
Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 823
Inkrafttreten: 1965-08-19
Quelle: offenegesetze
Parser: llm

Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet.
Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md.
Verkündung: 1965-08-19

BGBl-Id: bgbl1-1965-39-6
1970-01-01 01:41:14 +00:00

1.7 KiB

ALG — 1965-08-19

  • Titel: Verordnung zur Änderung der Dritten, Fünften, Sechsten, Neunten, Zehnten, Vierzehnten, Sechzehnten und Siebzehnten Verordnung zur Durchführung des Feststellungsgesetzes
  • Typ: Änderung
  • Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 823
  • Inkrafttreten: 1965-08-19
  • Blatt: https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1965/39#page=825
  • Kurz: Die Verordnung ändert mehrere Verordnungen zur Durchführung des Feststellungsgesetzes, um die Regelungen an die aktuelle rechtliche Situation anzupassen.

Betroffene Stellen

  • § 3 Abs. 2: Neue Voraussetzungen für vorzeitiges Altersgeld für Witwen und Witwer
  • § 3 Abs. 4 Satz 1: Neue Voraussetzungen für die Gewährung des vorzeitigen Altersgeldes
  • § 4 Abs. 1: Neue Beträge für das Altersgeld
  • § 5: Einführung neuer Paragraphen 5a, 5b, 5c, 5d zur Erhaltung und Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit
  • § 6 Abs. 2: Neue Vorschriften für den Beginn der Altersgeldgewährung
  • § 1 Abs. 2 Satz 2: Erhöhung der Mindestalter von 12 auf 16 Jahre
  • § 9 Abs. 2 Satz 2: Neue Vorschriften für den Beginn der Beitragsbefreiung
  • § 9 Abs. 4 Satz 2: Streichung eines Satzes
  • § 21 Abs. 1: Neue Vorschriften für die Fortsetzung der Beitragszahlung
  • § 21: Einführung des neuen Paragraphen 21a zur Nachentrichtung von Beiträgen
  • § 26: Verschiedene Änderungen in den Absätzen 2, 3, 7
  • § 27: Verschiedene Änderungen in den Absätzen 1, 3, 4, 5
  • § 27: Einführung der neuen Paragraphen 27a und 27b
  • § 28: Einführung der neuen Paragraphen 28a, 28b, 28c zur Altersgeldgewährung für mitarbeitende Familienangehörige

Wortlaut

Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den vorliegenden Daten nicht enthalten. Siehe HINWEIS.md.