Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 749 Inkrafttreten: 1966-01-01 Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1965-08-12 BGBl-Id: bgbl1-1965-36-7
690 B
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AEG — 1965-08-12
- Titel: Verordnung über eine Eisenbahnstatistik
- Typ: Verordnung
- Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 749
- Inkrafttreten: 1966-01-01
- Blatt: https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1965/36#page=21
- Kurz: Die Verordnung regelt die Durchführung einer Bundesstatistik über dem öffentlichen Verkehr dienende Eisenbahnen, einschließlich Bestands-, Betriebs- und Verkehrsstatistik, sowie die Auskunftspflicht der beteiligten Unternehmen.
Betroffene Stellen
Keine einzelnen Stellen ermittelt.
Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten nicht enthalten. Siehe HINWEIS.md.