Fundstelle: BGBl. 2001 I S. 4013 Inkrafttreten: 2002-01-01; 2001-12-31 (Artikel 1 Nr. 44 und Artikel 9 Nr. 12); 2002-03-01 (Artikel 2 Nr. 3, 4 und 6 Buchstabe a); 2003-01-01 (Artikel 14 Nr. 2) Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 2001-12-28 BGBl-Id: bgbl1-2001-75-5
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Stellen dieser Station
- Wehrpflichtgesetz: Das Bundesministerium der Verteidigung kann den Wortlaut des Wehrpflichtgesetzes in der geltenden Fassung ab Inkrafttreten dieses Gesetzes bekannt machen.
- Soldatengesetz: Das Bundesministerium der Verteidigung kann den Wortlaut des Soldatengesetzes in der geltenden Fassung ab Inkrafttreten dieses Gesetzes bekannt machen.
- Unterhaltssicherungsgesetz: Das Bundesministerium der Verteidigung kann den Wortlaut des Unterhaltssicherungsgesetzes in der geltenden Fassung ab Inkrafttreten dieses Gesetzes bekannt machen.
- Wehrsoldgesetz: Das Bundesministerium der Verteidigung kann den Wortlaut des Wehrsoldgesetzes in der am 1. Januar 2002 geltenden Fassung bekannt machen.